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Die Sondertilgung
Sondertilgung Eine Sondertilgung kann durch den Kredit- oder Darlehensnehmer nur erfolgen, wenn diese Möglichkeit im Kredit- oder Darlehensvertrag vereinbart ist. Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Tilgung, welche über die vereinbarten Leistungsraten hinausgeht. Bestehen während der gesamten Kredit- oder Darlehenslaufzeit Zinsfestschreibungen, dann ist in der Regel nur eine Sondertilgung möglich, wenn diese bei Vertragsabschluss festgelegt wurde. Hingegen besteht bei einem variablen Zinssatz die Möglichkeit einer zusätzlichen Tilgung. Allerdings muss dabei eine dreimonatige Kündigungsfrist berücksichtigt werden. Im Gegensatz ist bei Bauspardarlehen normal eine Sondertilgung zu jeder Zeit möglich. Erfolgte Sondertilgungen können einerseits auf den Nominalbetrag oder auch auf den Effektivbetrag, der so genannten Restschuld, angerechnet werden. Sonderzahlungen auf den Nominalbetrag haben eine Verringerung der Rate zur Folge. Eine Verringerung der Laufzeit ist durch eine Sondertilgung auf den Effektivbetrag möglich.
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